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Teilzahlung der Betriebs- und Flächenprämien Ende Dezember 2005
Pressemitteilung vom 09.12.2005
SMUL. Ende Dezember wird an die sächsischen Landwirte ein Teil der EU-Betriebs- und Flächenprämie ausgezahlt. „Damit wollen wir Liquiditätsengpässen vorbeugen“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich. Die Teilzahlungsbeträge werden anhand eines stark vereinfachten Rechenweges ermittelt, sind bundesweit abgestimmt und können bis zu 80 Prozent einer kalkulatorischen Grundlage betragen. Von der Höhe des Teilzahlungsbetrages kann jedoch nicht auf die endgültige Höhe der Betriebsprämie geschlossen werden. Im Frühjahr 2006 wird der Betrag mit dem Gesamtanspruch verrechnet. Eine Mitteilung über den individuellen Auszahlungsbetrag geht jedem Empfänger zu.
Tillich hatte sich bei seinen Länderkollegen massiv dafür eingesetzt, dass alle die Voraussetzungen für die Abschlagszahlungen erfüllen. Die EU hatte ihre Zustimmung an die Bedingung gebunden, dass in ganz Deutschland die dafür vorgeschriebenen Kontrollen bis November abgeschlossen sein mussten. In Sachsen liegen rund 9.000 Anträge auf direkte Beihilfen vor. Diese Regelung wurde notwendig, weil im Einstiegsjahr der europäischen Agrar-Reform noch Schwierigkeiten bei der komplexen Berechnung der Zahlungsansprüche und der Betriebsprämie aufgetreten sind. Bis 2004 gab es mehrere, den einzelnen EU-Marktorganisationen zugeordnete Prämiensysteme. Durch den grundlegenden Systemwechsel in der europäischen Agrarpolitik wurden diese 2005 durch eine einheitliche Betriebsprämie ersetzt. Das EU-Recht sah mehrere Optionen zur Ausgestaltung dieser Regelung vor. Von Deutschland wurde eine komplizierte Variante, das so genannte Kombinationsmodell gewählt.
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