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Anschrift:
Bundesverband Deutscher Landwirte e.V.
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Dresdner Straße 46
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09526
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Dittmansdorf
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Bei Mutterkuhprämie aufgepasst
Pressemitteilung vom 29.11.2001
(ZMP/LM-M-V) - Mit dem Ziel der Verminderung der Fleischproduktion hat die Europäische Union bereits im Sommer die Bedingungen für die Gewährung der Mutterkuhprämie geändert. Ab dem Antragsjahr 2002 könnten Erzeuger die Mutterkuhprämie nur erhalten, wenn sie in ihrem Antragsbestand mindestens 60 % Kühe und maximal 40 % Färsen hielten. Der Bestand an Färsen muss jedoch mindestens 15 % des Gesamtbestandes entsprechen. Darauf verweist das Schweriner Landwirtschaftsministerium. Detailregelungen lägen zur Zeit noch nicht vor, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Kriterien während des gesamten Haltungszeitraumes einzuhalten seien. Sowohl eine Unter- als auch eine Überschreitung führten dann zu Prämienverlusten.
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