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Anschrift:
Bundesverband Deutscher Landwirte e.V.
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Dresdner Straße 46
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09526
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Dittmansdorf
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BVVG
Übertragung von Prämienrechten bei langfristigen Pachtverträgen
Pressemitteilung vom 12.11.2004
Die Berliner Bodenverwaltungsgesellschaft BVVG fordert von ihren Pächtern bei Neuabschluß von Pachtverträgen folgende Sicherungsklausel:
„Werden im Hinblick auf die vom EU – Agrarrat am 29.09.2003 beschlossene Agrarreform dem Pächter übertragbare Zahlungsansprüche zugewiesen, die auf der Bewirtschaftung
der Pachtsache beruhen, so verpflichtete sich der Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages die aus der gepachteten Fläche resultierenden Prämienrechte unentgeltlich auf den nachfolgenden Bewirtschafter zu übertragen. Der Pächter verpflichtet sich auch, alle hierzu etwa erforderlichen Erklärungen gegenüber der Verpächterin, Behörden und an Dritten abzugeben."
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