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Anschrift:
Bundesverband Deutscher Landwirte e.V.
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Dresdner Straße 46
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09526
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Dittmansdorf
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Aus dem Referat von Privatdozent Dr.Dr. Winfried Schachten
25.01.2001
Ein Jahr hat die Agenda 2000 gerade erst hinter sich. Nach der 92er
Reform ist es der zweite große Anlauf der Europäischen Union um zu
einer Reform der Agrarpolitik zu gelangen. Die Beschlüsse, die unter
dem Namen Agenda 2000 im März 1999 in Berlin von den Staats- und
Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsstaaten gefasst wurden, reichen
bis Ende 2006. Doch schon jetzt zeigt sich von mehreren Seiten her
ein großer Reformdruck. Aus der Sicht der kritischen
Bauernorganisationen und der Umwelt-, Tierschutz- und
Verbraucherverbände er-gibt sich ein Reformbedarf der Agenda 2000
auch von innen heraus. Denn die bekannten Wi-dersprüche der
EU-Agrarpolitik bleiben bestehen: Mit der Agenda 2000 führt die EU
ihre am Weltmarkt orientierte Politik der Preissenkungen für die
landwirtschaftlichen Erzeugnisse fort und setzt die Betriebe damit
weiter ökonomisch unter Druck, ihre Produktion zu rationalisie-ren
und noch stärker in das spezialisierte betriebliche Wachstum zu
gehen. Die Agenda 2000 ist auch Ergebnis eines zähen Ringens der
verschiedenen Interessengruppen im Vorfeld der Berliner
Entscheidungen zur Agenda 2000. Die Vertreter der
Wachstumslandwirtschaft und der Deutsche Bauernverband liefen Sturm
gegen die ersten Vorschläge der Kommission aus dem Jahre 1997 und
1998. Die Interessen der einzelnen Mitgliedssaaten standen quer
zuein-ander. Mitgemischt haben aber auch die zahlreichen
Nichtregierungsorganisationen wie eine breite Vielfalt von klein-
und mittelbäuerlichen Organisationen, Tierschutz- und
Umwelt-schutzverbänden. Durchgesetzt haben sich jedoch wieder einmal
die Vertreter der Wachs-tumslandwirtschaft. Grund genug, sich
angesichts der zu erwartenden Diskussion um die Agenda 2007 schon
jetzt Gedanken zu machen und Eckpunkte zu einer sozialen
ökologischen Reform zu benennen. Soziale und ökologische Kriterien
Die nationale Umsetzung der Agenda 2000 hat begonnen. Die
Notwendigkeit einer Neuori-entierung der Agrarpolitik ist geblieben.
Entspricht die Verteilung öffentlicher Mittel an die Landwirtschaft
in ihren Wirkungen dem, was die Gesellschaft sich an Leistungen von
der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum erhofft? 1997 flossen 95%
der Agrarausgaben in die Marktordnungen („1. Säule“): 43 % in die
Sitzung der Ackerkulturen inklusive Flächen-prämien, 16% in den
Rind- und Kalbfleischmarkt inklusive Tierprämien, knapp 8% in den
Milchmarkt, 5 % gingen an die flankierenden Maßnahmen. Im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2000 sind 10 % der Mittel für die „2.
Säule“ vorgesehen, aber nur die Hälfte davon sind für
Agrarumweltprogramme reserviert, der Rest fließt in die klassischen
Ressorts der Flurbereini-gung, der Dorferneuerung bis hin zur
Investitionsförderung. Mit anderen Worten: Da es versäumt wurde, 90
% der Agrarausgaben (= die Ausgaben für Marktordnungen) mit sozialen
und ökologischen Kriterien zu verbinden, fließt das Geld der
europäischen Steuerzahler wei-terhin in die Intensivierung der
Landwirtschaft. Mit allen umweltpolitischen Konsequenzen, mit allen
sozialen Konsequenzen der Wegratio-nalisierung menschlicher
Arbeitskraft. Und dies angesichts steigender Arbeitslosigkeit in
ganz Europa. Mit allen Risiken weiterer Lebensmittelskandale wie
Dioxin und BSE, welche unlösbar verbunden sind mit einer nur an
Kostensenkung interessierten Produktion. Da die Stützung an die
Produktion gekoppelt ist, stellt sie einen Anreiz dar, mehr zu
erzeugen und die Produktionsmethoden zu intensivieren. Die
Intensivierung ihrerseits führt zu Umweltbelastungen und zu einer
Marginalisierung von weniger produktiven Standorten. Die
Einkom-mensstützung in Form von Preisgaranten führt zu einer
unsozialen Verteilung, da sie weitgehend proportional zum
Produktionsvolumen erfolgt und sich daher auf die größeren Betriebe
konzentriert. So entfielen 60 % der für Getreide bezahlten
Stützungsmaßnahmen auf nur 6 % der Betriebe, da diese 60 % der
Getreideanbauflächen bewirtschaften. Insgesamt gingen 80 % der
mittel des Agrarhaushalts der EG an nur 20 % der Betriebe. Man ist
sich allmählich einig darüber, dass diese Mechanismen grundlegend
reformiert werden müssen. Anfang Februar 1997 legte deshalb die
Kommission ganz offiziell Einschätzungen und Vorschläge in Form
eines Grundsatzpapieres vor: „Die künftige Entwicklung der
gemeinsamen Agrarpolitik.“ Als neue Ziele wurden hier postuliert: 1.
Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Landwirten, um Umwelt, die
Kulturlandschaft und die vom Modell einer durch den bäuerlichen
Familienbetrieb geprägten Landwirtschaft zu erhalten. 2. Die
Anerkennung zweier wichtiger Funktionen der Landwirte: Produktion
und Leistungen des Umweltschutzes im Zusammenhang mit ländlicher
Entwicklung. 3. Eine in diesem Sinne ausgerichteten
Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum, welcher auch die
Förderung anderer Formen wirtschaftlicher Tätigkeiten umfasst, nicht
nur die des Agrarsektors. Eine Einführung sozialer Kriterien für
eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Mittel hatte die
Kommission in ihren Vorschlägen von 1997 und 1998 gleich auf
mehreren Ebenen vorgesehen: 1. Beibehaltung der Obergrenze von 90
Prämien begünstigten Bullen pro Betrieb: 2. Bindung der
Direktzahlungen an die Anzahl der auf den Betrieben beschäftigten
Ar-beitskräfte: 3. Abstaffelung der Direktzahlungen. Kürzungen der
Direktzahlungen um 20 %, wenn der Betrieb mehr als 100 000 Euro
erhält und um 25 %, wenn er mehr als 200 000 Euro erreicht, 4.
Kürzung der Direktzahlungen bis maximal 20 % wenn der Betrieb
weniger Arbeitskräfte beschäftigt als ein national festzulegender
Grenzwert. Sturmlauf von DBV und Ostagrarministern Es waren
insbesondere die Agrarminister der neuen Bundesländer, die flankiert
durch den Deutschen Bauernverband, gegen eine degressive
Beihilferegelung Sturm liefen. Spätere Berechnungen zeigen
deutlich, warum der Widerstand gerade aus dieser Ecke so heftig war:
1,2 % der Betriebe Deutschlands ziehen 29 % der Direktzahlungen an
sich, beschäftigen aber nur 16 % der Arbeitskräfte. Von der
Modulation wäre die Hälfte der Betriebe in den neuen Bundesländern
betroffen gewesen, in den alten Bundesländern nur 3 %. Die
betroffenen Großbetriebe der neuen Bundesländer hätten 91 % der in
Deutschland zu erwartenden Prämienkürzungen tragen müssen, pro
Betrieb wäre durchschnittlich um 6 % gekürzt worden. Frankreich
hingegen zeigte hohes Interesse an der Umverteilung der Beihilfen:
Weg von der Konzentration auf die großen Marktfruchtgebiete des
Pariser Beckens hin zu den Viehaltern im Zentralmassiv und in
anderen schwierigen Gebieten. So wäre allerdings auch der Aufbau Ost
möglich gewesen. Bewegung von unten Neben all diesem Scheitern
blühte jedoch erneut eine nun zumindest vom Anspruch her grö-ßer
gewordene Sicht auf: Die Verordnung für den ländlichen Raum, auch
„2. Säule der Agrarpolitik“ genannt. Zusammengefasst zu dieser
Verordnung wurden die alten sogenannten flankierenden Maßnahmen
(Vorruhestand, Umweltmaßnahmen und Aufforstung) sowie die im
ehemaligen Ziel 5a der Strukturfonds festgelegten Maßnahmen zur
Förderung der Agrar-struktur sowie die Verarbeitung und Vermarktung.
Mit dieser Verordnung zeichnet sich eine, wenn auch noch ungenügend
entwickelte, immerhin erste Reaktion der Politik auf die
tatsächlichen Entwicklung in der Landwirtschaft und im ländlichen
Raum ab. Immer mehr Bau-ern und Bäuerinnen erarbeiten sich andere
Einkommensquellen, weil sie im reinen Mengenwachstum für sich keine
Perspektive sehen. Sie geben sich selbst besondere
Qualitätsstandards (oft auch mit besonderen ökologischen
Anforderungen verbunden), verarbeiten ihre Erzeugnisse selbst,
entwickeln eigene Vermarktungswege und setzen sich damit von der
Roh-stoffproduktion für den Weltmarkt ab. Sie bauen Betriebsgebäude
um und bieten Feriengästen Urlaub auf dem Bauernhof. Sie steigen in
die Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe ein – und mit
Holz, Biogas oder Windenergie. Sie sind besonders findig und
erschlie-ßen sich Zusatzeinkommen, indem sie Dienstleistungen
verschiedenster Art anbieten. Von der Ausrichtung von
Feierlichkeiten und der Bewirtschaftung von Bauernhof-Kaffee’s bis
zur Krankenpflege und Touristenführung. Noch gibt es keine
statistischen Erhebungen darüber, wie viele Betriebe in diesen
vielen Nischen wie viel Geld verdienen, aber es ist davon
auszugehen, dass ihre Zahl größer ist als die Zahl derjenigen
Betriebe, die durch ein Mengenwachstum eine Perspektive erwarten
dürfen. Mit anderen Worten: Die ländliche Entwicklung ist viel
weiter als gemeinhin wahrgenommen wird. Europäische Spitzenreiter in
der Nutzung der neu angebotenen Entwicklungspfade ist Österreich:
1997 wanderten 30 % der österreichischen Agrarausgaben in die
flankierenden Maßnahmen, ab 2000 sollen 50 % der Ausgaben über die
2. Säule fließen. Finnland steht mit einer Verwendung von 26 %
(künftig 51 %!) seiner Agrarausgaben für die 2. Säule an zweiter
Stelle. Nachhaltige Landwirtschaft Ein weiterer Schwachpunkt: Die
Verordnung für den ländlichen Raum ist noch weit davon entfernt, ein
integriertes Programm zu sein, sind doch die Inhalte weitgehend die
gleichen geblieben. Auch angesichts der geringen finanziellen
Ausstattung ist sie mehr “Augenwäscherei“ als ein mutiger Schritt
in die angekündigte Richtung einer integrierten Politik für den
ländlichen Raum und eines neuen qualitätsorientierten Weges der
Agrarentwicklung. So ist im EU-Haushalt für das 2000 der
Mittelansatz mit 4,08 Milliarden Euro geringer als die
entsprechende Summe der verschiedenen Einzelprogramme aus dem Jahre
1999 mit knapp 5 Milliarden Euro. Und dennoch blitzt mit der
Einrichtung dieser „2. Säule“ ein Hoffnungsschimmer am Hori-zont
auf, denn es ist ein Anfang gesetzt für eine nachhaltigere
Agrarentwicklung, wenngleich auch erst den Rändern der von der
Intensivlandwirtschaft beherrschten Räume. Und noch eines muss der
Agenda 2000 gelassen werden: Sie eröffnete erstmals
Handlungsspielräume für eine stärkere nationale Ausgestaltung der
GAP: Österreich und Finnland setzen einen Schwerpunkt auf die
Förderung ländlicher Entwicklung, Frankreich nimmt die Modulation
ernst und zieht den großen Marktfruchtgebieten Prämien in
Abhängigkeit von deren Arbeits-kräftebesatz und Wohlstandsniveau ab.
Und in Deutschland ist die Ausgestaltung der „2. Säule“ Sache der
Bundesländer, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Orientierungen.
Borchert und die Kolchosstrukturen Wir weisen in unserem
Zusammenhang auf diese Tatsachen hin, weil alle heute nach dem
Erhalt und der Wiederbelebung der bäuerlichen Landwirtschaft rufen
und den Wahnsinn der Agrarfabriken geißeln. Das tut der VDL schon 10
Jahre lang in erbittertem Kampf gegen die Politik eines Borchert und
eines Deutschen Bauernverbandes, der sich hier in den neuen
Bun-desländern mit den alten Kolchosstrukturen identifiziert hat und
diese nur mit dem im soge-nannten „sozialistischen Frühling“
geraubten bäuerlichen Vermögen wirtschaften bzw. dieses Vermögen
heute noch mit politischer Unterstützung verwirtschaften. Um jedem
einen Eindruck zu schaffen, um was für eine Vermögensmasse
geraubten bäuerlichen Vermögens es sich hier handelt, mit dem die
roten Barone mit Unterstützung der Borchert, Heereman und
Sonnleitner zinslos arbeiten, sei auf folgendes hingewiesen: Lt.
Einem vertraulichen Gutachten, das der Bundesgerichtshof einholen
ließ, beläuft sich das Vermögen, das die Kommunisten den Bauern
geraubt haben, auf 60 Milliarden. Davon ist bis heute noch keine
Milliarde zurückgegeben worden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg
hat neulich diesbezüglich in einem Urteil von einer massiven
Behinderung der Wiedereinrichter der bäuerlichen Landwirtschaft
gesprochen. Diese war bisher zugunsten der Agrarfabriken der
Altkader politisch auch gar nicht gewollt. Der Eindruck, wie eine
Kolchose in ka-pitalistischer Gestalt aussieht, soll durch folgende
Tatsachen erläutert werden: 60 Milliarden Es sind Betriebe zwischen
1000 und 10 000 ha. Deren Vorstände – sie sind weitgehend iden-tisch
mit den alten Kolchosvorsitzenden – haben die soziale Kontrolle über
durchschnittlich 5 – 15 Dörfer. Jede privatbäuerliche Initiative
wird im Keim erstickt. Der größte Skandal ist, dass es
Machenschaften mit Duldung der Politik außerhalb jeder
Gesetzlichkeit sind (die Gerichte sprechen von Flucht aus der
Gesetzlichkeit und von Umgehungsgeschäften), mit denen das geraubte
bäuerliche Vermögen in diese Betriebe überführt wurde. Es sind
Neugründun-gen, d.h. Privatbetriebe der Altgenossen. So lautet der
Tenor der Urteile der Gerichte regelmäßig: Es wird festgestellt,
dass die Antragsgegnerin (= industrielle Agrarfabrik der
Altge-nossen) das Vermögen der LPG schuldrechtlich und dringlich
nicht rechtswirksam zu Eigen-tum übernommen hat. An der Spitze
derer, die durch Flucht aus der Gesetzlichkeit und durch
Umgehungsgeschäfte – so die Urteile – das bäuerliche vermögen ihrer
Betriebe überführt ha-ben, stehen der Präsident des Sächsischen
Landesbauernverbandes, Frank Rentzsch, It. Spie-gel ehemals
vorgesehen als Modrow-Nachfolger und heute Vizepräsident
Sonnleitners, und Klaus Kliem, Präsident des Thüringer
Landesbauernverbandes. Bei diesem handelt es sich um 57 Millionen,
die er außerhalb jeder Legalität in seinen Betrieben verschoben hat.
Der Bundesgerichtshof beschreibt diese Vorgänge in seinen
Entscheidungen so. „Hier wurden nicht LPG’en, sondern deren Vermögen
‚umgewandelt’.“ In anderen Betrieben geht es nach eige-nen Angaben
in den Gründungsurkunden um 100 Millionen und mehr. Und dies mit
Duldung und Unterstützung der bisherig führenden
Landwirtschaftspolitiker, wie Borchert, Heereman, Sonnleitner,
Sklenar, Jähnichen, aber auch Thalheim und andere. Und diese waren
es auch, die schon zum 31.12.1996 die Forderung nach Herausgabe des
durch die Kommunisten geraubten bäuerlichen Vermögens haben
verjähren lassen wollen. Dann wäre das geraubte bäuerliche Vermögen
den Bauern zugunsten der roten Groß-Agrarier endgültig verloren
gewesen. Nur durch den Kampf des VDL im Jahre 1996 ist es uns mit
Unterstützung der Abgeordneten Deß (CSU), Hornung und Susset (CDU)
und des nun zu-rückgetretenen Landwirtschaftsminister
Karl-Heinz-Funke (SPD) gelungen, dass der Bun-destag noch am 20.
Dezember 1996 die 4. Novelle des LwAnpG beschloss und damit die
Verjährung des Raubes des bäuerlichen Vermögens und den Entzug
dieses Vermögens zum Aufbau mittelständischer Familienbetriebe
nochmals um 5 Jahre verhinderte. Diese Verjährung droht nun mit
Ablauf dieses Jahres. Der Raub an dem bäuerlichen Vermögen wäre
perfekt und der Wiederaufbau gesunder landwirtschaftlicher
Strukturen im Osten wäre endgültig verhindert. Der Osten kippt. Darum
brauchen wir die 5. Novelle. Der Osten steht auf der Kippe – sagt
Bundestagspräsident Thierse neulich. Und Recht hat er. Unser Appell
an jeden Politiker ist deshalb heute, mit uns durch den Kampf für
die 5. Novelle des LwAnpG, d.h. durch eine weitere Verlängerung der
Verjährungsfrist zu verhindern, dass die Rückforderung des geraubten
bäuerlichen Vermögens in Höhe von 60 Milliarden DM vereitelt wird.
Unverständlich bleibt diesbezüglich die Zurückhaltung vor allem der
oppositionellen CDU-Politiker. Meine Frage an diese ist deshalb
heute: „Wollt ihr eine andere Republik?“ Die gewöhnliche
Verjährungsfrist im BGH ist 30 Jahre. Bei geraubtem Gut gibt es
überhaupt keine Verjährung. Warum soll es ausnahmsweise eine kurze
Verjährungsfrist im Blick auf das durch die Kommunisten geraubte
bäuerliche Vermögens geben? Ich appelliere hier an die Politiker,
vor allem an die in der CDU! Wer wagt es von Euch, mit dem Finger
auf Joschka Fischer zu zeigen, wenn Ihr nicht durch eine 5. Novelle
des LwAnpG verhindert, dass der Raub des bäuerlichen Vermögens unter
dem Kommunisten endgültig festgeschrieben wird. Macht Ihr dies
nicht, steht Euch nicht die Qualität zu, Euch über Joschka Fischer
zu erheben. Dann wollt auch Ihr heute – verlogen im Schafspelz – die
andere Republik, die Joschka in den 60er und 70er Jahren durchsetzen
wollte. Ihr habt Euch schon auf den Boden des Unrechts begeben und
wenn Ihr dies nicht korrigiert, habt Ihr das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland – Rechtsstaatsprinzip und Eigentum als
Grundrecht – verlassen. Wer ist nun Verfassungsfeind? Joschka oder
die verantwortlichen Politiker? Dies zu beantworten, dazu dient
dieses Tribunal.
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