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Das Bodenerosionskataster kommt
Pressemitteilung vom 02.01.2009
Das Bodenerosionskataster kommt - und damit auch konkrete Anforderungen an die Landwirte zum Erosionsschutz. Der Bundesrat stimmte der von der Bundesregierung vorgelegten "Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung" nach Maßgabe einer fachspezifischen Änderung zu, die sich auf die Einordnung von Flächen in die künftigen Erosionskataster bezieht. Gleichzeitig soll der Stichtag verschoben werden, bis zu dem die Kataster aufgebaut sein müssen und die Maßnahmen zum Erosionsschutz gelten.
Das Bundeskabinett beschloss eine Anpassung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes, nach der die Neuregelungen nicht bereits zum 1. Januar 2009, sondern zum 30. Juni 2010 Gültigkeit erlangen. Die Regelung zum Erosionsschutz ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig geworden, weil die EU-Kommission die bisherigen deutschen Erosionsschutz-Vorschriften als unzureichend abgelehnt hat. Die künftigen Maßnahmen sollen sich an den Anforderungen ausrichten, wie sie sich aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung ergeben.
Auf die Länder, die sich lange gegen ein Bodenerosionskataster gewehrt hatten, kommt nun viel Arbeit zu. Sie müssen zunächst die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach ihrer Erosionsgefährdung flächendeckend einstufen und ausweisen. Anschließend müssen sie die neuen Anforderungen im Rahmen der bereits regelmäßig stattfindenden Cross-Compliance-Kontrollen zusätzlich prüfen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich erneut kritisch zum Aufbau eines Erosionsschutzkatasters und forderte eine grundlegende Änderung der Pläne.(...)
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